
Alle Informationen auf einen Blick
Hier erfährst du alles Wissenswerte zur NÖ Hunde-Sachkundeverordnung, sowie zum Bundes-Sachkundenachweis (§13 TSchG) – verständlich und übersichtlich erklärt.
Überblick NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung
⭐Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen, allerdings ist sie vom Halter des Hundes nur einmal im Leben zu absolvieren.
⭐Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden.
⭐Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023.
⭐Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:
Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin).
⭐Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen.
Überblick NÖ Hundepass
⭐Der NÖ Hundepass gilt als Nachweis der allgemeinen Sachkunde.
⭐Der NÖ Hundepass bzw. die allgemeine Sachkunde beinhaltet einen einstündigen Vortrag durch eine Tierärztin oder durch einen Tierarzt und einen zweistündigen Vortrag durch eine fachkundige Person (Hundetrainer oder Hundetrainerin).
⭐Inhalte des einstündigen Vortrags:
1. Gesundheit von Hunden inklusive richtiger Haltung und Pflege: Impfungen; Ernährung und Pflege; Mindestanforderungen an die Haltung und Haltungsbestimmungen für Hunde; Tierschutz allgemein
2. Auswirkung von Krankheiten auf das Sozialverhalten von Hunden: Erkrankungen und Verletzungen des Hundes; altersbedingte Entwicklungsphasen; das Verhalten der Halterin oder des Halters
⭐Inhalte des zweistündigen Vortrags:
1. Hund als soziales Lebewesen und Mensch-Hund-Beziehung: was benötigt mein Hund um sozial verträglich zu sein; wie verhalte ich mich richtig gegenüber dem Hund; wie lernen Kinder sich richtig zu verhalten
2. Wesen und Verhalten von Hunden inklusive dem Lernverhalten von Hunden: Ausdrucksverhalten; Spiel und Bewegungsbedürfnis
3. Sprache des Hundes: Ausbildung des Hundes; Fehlervermeidung bei der Erziehung von Hunden
4. Stress bei Hunden und Maßnahmen zur Stressvermeidung: Erkennen einer Stresssituation; Ruhebedürfnis des Hundes
5. Angst- und Aggressionsverhalten sowie Aggressionsvermeidung: Übungen mit dem Hund, die helfen um den Hund aus einem Angst- bzw. Aggressionszustand herauszuholen
6. Gehorsam: wie lernt der Hund Lernen; Verstärken von Erfolgen
⭐Nach Absolvierung wird der NÖ Hundepass ausgestellt (bei uns eingescannt per Mail zugesandt), welcher bei Meldung des Hundes bzw. spätestens bis zu 6 Monate nach Meldung bei der Gemeinde vorgelegt werden muss
Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung ab 01.07.2026
Information vom Amt der NÖ Landesregierung:
"Derzeit ist eine Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung geplant. Ab deren beabsichtigten Inkrafttretens mit 1. Juli 2026 besteht auch nach dem Tierschutzgesetz eine Verpflichtung zur Absolvierung eines Allgemeinen Sachkundenachweises (unter anderem für Hundehalter). Derzeit ist noch unklar, wie die die Endfassung dieser Verordnung aussehen wird.
(...)
Derzeit ändert sich für die Erbringung der allgemeinen Sachkunde gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz nichts – weder für die Hundehalter noch für die Tierärzte bzw. für die fachkundigen Personen, die die Informationen vermitteln.
(...)"
Wir bitten um Verständnis, dass seitens Gesetzgeber aktuell keine genauen Informationen vorliegen und wir deshalb keine konkreten Aussagen für die Zukunft treffen können.
Ab Bekanntmachung aller Informationen zur Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung mit 01.07.2026 werden diese auch auf unserer Website veröffentlicht und unsere Vorträge enstprechend angepasst.
