Überblick ZUR AllgemeineN Sachkunde
Niederösterreich
Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen, allerdings ist sie vom Halter des Hundes nur einmal im Leben zu absolvieren.
Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden
Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023
Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:
Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin)
Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen