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Sachkundenachweis für
Hundehalter

Gesetzlich verpflichtend in Niederösterreich.
In einem bequemen Online-Termin absolvierst du sowohl den tierärztlichen als auch den fachkundigen Teil des Sachkundenachweises – durchgeführt von qualifizierten Vortragenden.

📆 Regelmäßige Termine    💻 Online via Zoom    🗣️ Untertitel & Übersetzung verfügbar

Was ist der Sachkundenachweis?

Jeder Hundehalter in Niederösterreich muss seit 01.06.2023 bei der Neuanmeldung eines Hundes einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen (Sachkundenachweis, auch "NÖ Hundepass" genannt.

Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung ab 01.07.2026

Information vom Amt der NÖ Landesregierung:

"Derzeit ist eine Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung geplant. Ab deren beabsichtigten Inkrafttretens mit 1. Juli 2026 besteht auch nach dem Tierschutzgesetz eine Verpflichtung zur Absolvierung eines Allgemeinen Sachkundenachweises (unter anderem für Hundehalter). Derzeit ist noch unklar, wie die die Endfassung dieser Verordnung aussehen wird.
(...)
Derzeit ändert sich für die Erbringung der allgemeinen Sachkunde gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz nichts – weder für die Hundehalter noch für die Tierärzte bzw. für die fachkundigen Personen, die die Informationen vermitteln.

(...)"

Wir bitten um Verständnis, dass seitens Gesetzgeber aktuell keine genauen Informationen vorliegen und wir deshalb keine konkreten Aussagen für die Zukunft treffen können.

Ab Bekanntmachung aller Informationen zur Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung mit 01.07.2026 werden diese auch auf unserer Website veröffentlicht und unsere Vorträge enstprechend angepasst.

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