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SachkundeNACHWEIS Niederösterreich

Einfach

Teilnahme online via Zoom

BEQUEM

2 in 1: Tierärztlicher & fachkundiger Vortrag

VIELFÄLTIG

Auch langjährige Hundebesitzer lernen Neues

Überblick ZUR AllgemeineN Sachkunde
Niederösterreich

Jeder Hundehalter muss bei der Meldung eines neuen Hundes ab 01.06.2023 einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde erbringen, allerdings ist sie vom Halter des Hundes nur einmal im Leben zu absolvieren.

Der Nachweis muss bei der Meldung, spätestens aber 6 Monate nach der Meldung vorgelegt werden

Als Nachweis der allgemeinen Sachkunde gelten der NÖ Hundepass, oder aber auch diverse Ausbildungen und Prüfungen des Hundes gelistet in §5 NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Bei uns kannst du den NÖ Hundepass erlangen, dieser besteht aus:

Einstündige Information durch einen Tierarzt / eine Tierärztin und zweistündige Information durch eine fachkundige Person (Hundetrainer / Hundetrainerin)

Achtung, Halter eines Hundes "mit erhöhtem Gefährdungspotential" ("Listenhunde") müssen zusätzlich die erweiterte Sachkunde erbringen

Alle Infos zum NÖ Hundehaltegesetz und der NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung

DEINE VORTRAGENDEN

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Vielen Dank! Deine Anfrage wird schon bald beantwortet :)

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